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Spende

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Jürgen Pfaff

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Betreff: Birnenmusspende+(Anschrift)


Bitte geben Sie den Spendenzweck, Ihren Namen und Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung


Für gemeinnützige Vereine sind Spenden eine willkommene Einnahmequelle. Weder der Verein, noch der Spender muss diese versteuern und sie können sogar – falls ausdrücklich vom Spender vorgesehen – zur Vermögensbildung verwendet werden.

Der Spender profitiert bei dieser Sonderausgabe von der steuerlichen Absetzbarkeit seiner Spende. Dazu benötigt er eine Spendenbescheinigung, welche ausschließlich von gemeinnützigen Organisationen ausgestellt werden kann.

Zuwendungsbestätigungen können von steuerbegünstigten Einrichtungen ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie dieser etwas freiwillig zugewendet haben, ohne dafür etwas im Austausch zu erhalten, also unentgeltlich. Sie haben also beispielsweise dem Musikverein eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen.

Für Sie ist diese Bescheinigung wichtig, weil Sie damit den entsprechenden Betrag in Ihrer Steuererklärung angeben und die Steuern mindern können. Spenden, zum Beispiel an den Sportverein, sind als sogenannte „Sonderausgaben“ abzugsfähig. 

Teilweise trifft dies auch auf die Mitgliedsbeiträge für einen Verein zu. Dies ist jedoch von dem Zweck des Vereins abhängig. Bei Vereinen, wie beispielsweise dem Sportverein, in dem Sie Mitglied sind, besteht die Möglichkeit des Abzugs der Mitgliedsbeiträge für Sie nicht, weil der Sportverein hauptsächlich der Freizeitgestaltung dient. Sind Sie aber zum Beispiel Mitglied in einem Verein, der im Bereich der Jugend- und Altenhilfe tätig ist, können Sie grundsätzlich auch die Mitgliedsbeiträge steuerlich berücksichtigen lassen.

Im Rahmen der sogenannten Belegvorhaltepflicht müssen Sie die Zuwendungsbestätigung nicht zusammen mit der Steuererklärung einreichen bzw. übermitteln. Es reicht aus, wenn Sie den Betrag in Ihrer Steuererklärung eintragen und die Bescheinigung auf Nachfrage Ihres Finanzamtes vorlegen können. Die Möglichkeit zum Eintragen in Ihrer Steuererklärung finden Sie in Zeile 5 der Anlage „Sonderausgaben“.

Für kleine Spenden bis zu 300 Euro (bis 31.12.2019: 200 Euro) ist es auch möglich, dass diese ohne den Erhalt einer Zuwendungsbestätigung berücksichtigt werden können. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein Kontoauszug oder ein Bareinzahlungsbeleg, aus dem der Spender, der gespendete Betrag, das Datum der Spende und der Empfänger zu erkennen sind
  • eine Bestätigung des Empfängers, dass dieser vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt ist und zu welchem Zweck die Zuwendung verwandt wird
  • eine Angabe des Empfängers, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer und haben im Rahmen Ihres Unternehmens an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet? 

Dann können Sie im Rahmen der Steuererklärungen Ihres Unternehmens, wie beispielsweise der Körperschaft- oder Gewerbesteuererklärung, die Spende steuerlich mindernd geltend machen. 

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